Kleingartenverein Waldfried e.V. Mitglied in der Stadtgruppe der Kleingärtner Frankfurt e.V.
Abfall
Die umweltgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfälle ist Aufgabe des Parzellenpächters. Grünschnitt (insbes. Laub und Gras) sowie kompostierbare (Haus-) Abfälle (z.B. Kaffeefilter, Eier- und Bananenschalen etc.) sollten vorzugsweise kompostiert werden. Bitte vermeiden Sie die Kompostierung von Haushaltsabfällen. Damit werden Schädlinge (Ratten) angelockt werden! Schlecht kompostierbarer Grünschnitt (Äste, Wurzeln, Dornengehölze etc.) sowie sperrige, nicht kompostierbare Abfälle können über den "Kofferraumservice" bei der FES abgegeben werden. Die nächstgelegenen Betriebsstätten sind:
Westen Betriebsstätte Breuerwiesenstraße 2 (Höchst)
mo.-mi. 7.00-14.00 Uhr; do. 7.00-13.30 Uhr fr. 7.00-13.00 Uhr; sa. 9.00-12.00 Uhr
Süden Betriebsstätte Seehofstraße 48 (Sachsenhausen)
mo.-sa. 9.00-12.00 Uhr
Wenn Sie mehr wegwerfen wollen, wenden Sie sich doch einfach an das FES Service Center unter Telefon 0180 - 33 7 22 55 20.
Bitte beachten Sie: Das „wilde“ Entsorgen von Abfällen sowie das unsachgerechte „Verklappen“ von umweltgefährdenden Stoffen sind verboten. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten. Wer dabei erwischt wird, riskiert nicht nur eine Anzeige vom Ordnungsamt, sondern auch die fristlose Kündigung seines Pachtvertrags.
Regelmäßig im Spätherbst werden "Grünschnitt-Container" am Vereinshaus und am Magazin aufgestellt. Hier können die Gartenfreunde Gartenabfälle, die sie nicht kompostieren wollen oder können, entsorgen. Die Termine werden frühzeitig über die Aushangkästen bekannt gegeben.
Auto
Das Befahren der Kleingartenanlagen sowie das Parken auf dem Gelände sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen lediglich in vorab vom Vorstand genehmigten Sonderfällen
Benzinbetriebene Geräte
Der Betrieb von benzinbetriebenen Geräten ist aus Rücksicht auf die Nachbarn und die Umwelt so zu gestalten, dass es zu keiner Lärm- oder Abgasbelästigung führt. Vor allem der Betrieb von Wasserpumpen und Stromaggregaten sollte 30 - 60 Minuten nicht überschreiten.
Bundeskleingartengesetz
Chemietoiletten
Die Entsorgung der Inhalte von Chemietoiletten darf aus Umweltschutzgründen nicht über die am Vereinshaus vorhandenen Toilettenanlagen erfolgen. Das Entsorgen der Inhalte innerhalb des Gartens ist ebenfalls verboten.
D
E
F
Gartenbegehung
Einmal im Jahr finden Gartenbegehungen durch den Vorstand statt. Ziel dieser Begehungen ist es u. a., in einem persönlichen Gespräch mit dem Pächter evtl. vorhandene Mängel im Garten anzusprechen. Festgestellte Mängel werden dem Pächter schriftlich mitgeteilt, zusammen mit der Aufforderung zur fristgerechten Beseitigung und der Terminbekanntgabe für die abschließende nochmalige Kontrolle
Gemeinschaftsstunden
Wie jeder Verein lebt auch der Kleingärtnerverein Waldfried e.V. vom Engagement seiner Mitglieder für die gemeinsamen Interessen und Ziele. Daher ist grundsätzlich jedes Mitglied verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgelegte Anzahl an jährlichen Gemeinschaftsstunden (Pflichtstunden) zu leisten. Ausnahmen (Befreiungen) können ausschließlich vom Vorstand in begründeten Fällen ausgesprochen werden. Wann und wo gemeinschaftliche Pflichtstunden abgeleistet werden können, entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Schaukästen. Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden erhebt der Verein eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30 Euro je nicht geleisteter Stunde.
Grillen
Aus Rücksicht gegenüber Ihren Nachbarn vermeiden Sie bitte übermäßige Rauchschwaden und Geruchsbelästigungen. Bitte verwenden Sie deshalb zum Anzünden des Grills kein Holz sondern ausschließlich handelsübliche Grillanzünder.
Gemeinschaftswege
Die Pflege der Gemeinschaftswege (insbes. die Beseitigung von Unkräutern etc.) obliegt den Pächtern der angrenzenden Gartenparzellen.
Giftpflanzen
Giftpflanzen im Kleingarten
In unseren Kleingärten gedeihen neben Obst und Gemüse auch Pflanzen, die tödliche Gifte enthalten.
Giftpflanzen im Kleingarten - Wolfsmilch, kreuzblättrig
Bezeichnungen: Nicht eindeutig geklärt ist die Bedeutung des botanischen Namens. Es wird angenommen, dass auf die Giftigkeit der Pflanzen und die dadurch verursachten Vergiftungssymptome hingewiesen werden soll: Kreuzblättrige Wolfsmilch (Euphorbia lathyris). Weitere deutsche Bezeichnungen sind Hexen- oder Teufelsmilch, Specht- bzw. Springwurzel, Wühlmauswolfsmilch und Warzenkraut.
Geschichte: Der erste lateinische Namensteil Euphorbia verweist auf den Leibarzt des mauretanischen Königs Juba II. (ca. 50 v.Chr. bis 24 n.Chr.) Euphorbus.
Foto: wikipedia
Vorkommen: Eigentliche Heimat dieser Pflanze ist Asien vom Südkaukasus bis nach Tibet, jedoch ist sie auch in den Mittelmeerraum vorgedrungen. In unseren Breiten ist sie in Gärten zu finden aber auch in verwilderter Form. Die Meinung, dass das Gewächs gegen Wühlmäuse geeignet wäre, ist falsch.
Beschreibung: Die Kreuzblättrige Wolfsmilch ist eine zweijährige Pflanze mit blaugrünen ca. 10 cm langen riemenförmigen Blättern, die sich in vier Reihen am Stängel kreuzweise gegenüberstehen. Die Pflanze enthält in allen Teilen einen weißen Milchsaft. Die Blüten sind unscheinbar, umgeben von zwei dreieckigen, grünen Hochblättern. Blüten in endständigen, zwei- bis vierstrahligen Scheindolden. Die Früchte bestehen aus drei-fächerigen Kapseln mit drei Samen, kapernähnliche Form, besonders im unreifen Zustand.
Blütezeit: Die Blütezeit ist standortabhängig und reicht von Juni bis August.
Giftige Teile: Alle Teile der Pflanze und ganz besonders der weiße Milchsaft.
Giftige Wirkstoffe und Toxizität: Vorwiegend Terpene, wie Phorbolester und Ingenole. Starke Schwankungen im giftigen Wirkstoffgehalt in Abhängigkeit von der Jahreszeit und dem Pflanzenalter. So ist der Milchsaft zweijähriger Pflanzen entschieden giftiger als der von einjährigen.
Symptome: In etwa 40% der Vergiftungsfälle werden beobachtet: Nach Pflanzenaufnahme treten Schleimhautreizungen in Mund, Rachen und Magen auf. Später kommt es zu Erbrechen, Magenkrämpfen und Kreislaufproblemen. Am häufigsten treten aber Einwirkungen, besonders durch den Milchsaft auf der Haut ein. Schwellungen und mehr oder minder starke Blasenbildung sind die Folgen. Gelangt der Milchsaft ins Auge, kann es zu Hornhaut- und Bindehautentzündungen kommen.
Erste Hilfe: Entfernen der Pflanzteile aus dem Mund und viel trinken. Betroffene Hautpartien gründlich mit fließendem Wasser waschen. Die Augen bei geöffnetem Lid unter fließendem Wasser ausspülen.
Hinweise: Selbst von Kindern werden wegen des unangenehmen Geschmacks selten Pflanzenteile aufgenommen. Häufiger erfolgt schon beim Spielen mit der Pflanze ein Beschmieren von Haut und Augen mit dem Milchsaft. Generell nach Pflanzenaufnahme bzw. Milchsaftkontakt Arzt, Hautarzt oder Augenarzt vorstellen.
Grünschnittcontainer
stellt der Verein mindestens 2 x im Jahr kostenlos zur Verfügung, wenn die Gartensaison beginnt und zum Ende der Saison.
Hütte/Laube
Die maximale Größe (24 qm) und Form einer Gartenlaube richtet sich nach den Vorgaben der Vereinssatzung und den ergänzenden Vorschriften der städtischen Kleingartenverordnung sowie des Bundeskleingartengesetz. Bauliche Veränderungen (insbes. Erweiterungen, z.B. auch der Terrasse) sind beim Vorstand vorab schriftlich mit Zeichnung im Maßstab zu beantragen und bedürfen vor Veränderung der Genehmigung durch den Vorstand.
I
Informationen finden Sie in unseren Infokästen
J
K
Kleingartenordnung
der Stadt Frankfurt
Kompost
Selbst richtig Kompostieren ist ganz einfach und erspart dem Verein Grünschnittcontainer, somit Geld.
Jeder kann einen Komposthaufen ohne viel Arbeit, selbst im Garten errichten. Wer kompostiert, erzeugt günstigen Dünger und tut was für die Umwelt. Vorsicht gilt nur bei Lebensmitteln, denn hier kann schnell Ungeziefer wie Ratten angezogen werden.
Durch Kompostieren erhält man wertvolle Muttererde, die im Garten den Dünger ersetzt und Ihre Pflanzen durch ihren besonderen Nährstoffgehalt verwöhnt. Mit einer Abdeckung schützen Sie Ihren Kompost vor herumfliegenden Unkrautsamen oder übermäßiger Regennässe. Profis decken den Komposthaufen nach dem Aufsetzen mit Folie ab. Vorteil: Er wird bei Starkregen nicht durchnässt und in heißen Sommern verdunstet nicht so viel Feuchtigkeit. Breite Lüftungsschlitze in den Seitenwänden sorgen dafür, dass viel Sauerstoff eindringen kann. Denken Sie bitte auch an Ihren Nachbar und halten sie ca 1 Meter Abstand vom Nachbargarten.
Komposthaufen stinken und sind viel Arbeit – so denken viele Menschen. Dabei geht es ganz einfach:
Als Basis des Komposthaufens eignen sich zerkleinerte Zweige, Äste oder Heckenschnitt (nicht mehr als etwa 20 cm lang). Optimal ist es auf diese Schicht 2-3 Eimer reifen Kompost aufzutragen. Dieser enthält bereits die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen, die die Rotte in Gang bringen. Wenn kein reifer Kompost zur Verfügung steht, ist es empfehlenswert einen Kompoststarter zu verwenden.
Das darf auf den Komposthaufen
Alle Gartenabfälle, Äste, verblühte Blumen, Gras- und Wiesenschnitt, Heu, Stroh, Hecken- und Baumschnitt ( klein geschnitten ), Laub, Küchenabfälle wie Obst (keine Zitrusfrüchte) , Gemüse, Tee, Kaffee und Eierschalen (gut vermischen wegen der Ratten)
Verdorbenes Obst uns Rasenschnitt müssen wegen der Fäulnisgefahr dünn eingeschichtet werden. Regenwürmer,Asseln und Mikroorganismen fressen sich durch die Pflanzenreste und verwandeln diese zu Humus.
Das darf nicht auf den Komposthaufen
Stoffe und Textilien, Buntes Papier und Pappe, gekochte Essensreste, Öl/Fett,Fleisch-/Fisch-/Knochenabfälle,Straßenkehricht,Asche, Pflanzen mit Schädlingsbefall, Unkraut mit Samen. Bei Lebensmitteln soll auf Gekochtes oder ähnliches verzichtet werden, da es Ratten anlocken kann. Kein gespritztes Obst Die Spritzmittel und Pestizide behindern die Arbeit der Mikroorganismen.
Lärm
Rücksicht, Freundlichkeit und Respekt voreinander sind die Grundlage für eine friedliche und freundschaftliche Nachbarschaft im Schrebergarten. Bitte vermeiden Sie unnötigen Lärm (siehe dazu auch "Benzinbetriebene Geräte")
Motoren
Siehe "Benzinbetriebene Geräte"
N
Öffnungszeiten
Die Kleingartenanlage soll während des Tages und während der Bewirtschaftungssaison der Bevölkerung zugänglich sein.
Aus Sicherheitsgründen wird aber darum gebeten, die Tore nach Einbruch der Dunkelheit zu verschließen.
Pacht
Die Pacht ist jährlich zum 31. März fällig. Pächtern, die trotz mehrfacher Mahnung Ihre Pacht nicht bezahlen, droht die fristlose Kündigung.
Parkplatz
Der Verein verfügt über einen großen Parkplatz am Ende der Gartenanlage aus Niederrad kommend
Q
Ruhezeiten
Ruhezeiten sind grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen und an allen anderen Tagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr einzuhalten.
Vom 15. November bis 15. März sind die Ruhezeiten von Montag bis Samstag aufgehoben.
Sielplatz
Unser Verein verfügt über einen eigenen Spielplatz auf dem Vereinsgelände der 2017 ganz neu errichtet wurde.
Gesponsert wurde der Spielplatz zu 100 % von der Stadt Frankfurt.
Teiche
Zulässig ist die Anlage von Feuchtbiotopen in naturnaher Bauweise und Gestaltung (nur PVC-freie Foliendichtung) und in einem der Größe der Gartenparzelle angemessenem Umfang (max. Gesamtgröße 8 qm, größte Tiefe 80 cm). Für die sachgerechte Absicherung der Biotope ist der Pächter verantwortlich. Teiche müssen mit einer Kindersicherung versehen sein.
Tiere
Die Haltung oder Zucht von Tieren in den Gartenparzellen ist nicht erlaubt. Ausnahme ist das Halten von Bienenvölkern. Die Bienenhaltung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vereinsvorstandes. Die gesetzliche Haftung des Bienenhalters bleibt unberührt. Hunde sind in den Anlagen an der Leine zu führen.
Toiletten
Toiletten befinden sich am Vereinshaus. Bitte halten Sie – auch im eigenen Interesse – die sanitären Einrichtungen sauber!
Die Toiletten werden während der Wintermonate abgeschlossen.
U
Veränderungen der Parzelle
Größere oder kleinere Veränderung in dem von Ihnen gepachteten Garten sollten Sie mit dem Vorstand absprechen. Das bewahrt Sie und den Verein vor unnötiger Arbeit und Kosten, wenn Sie einmal den Garten wieder abgeben oder wenn sich Ihre Ideen nicht im Rahmen des Vereinsrechtes bewegen sollten.
Versicherungen
Über den Verein ist jede Gartenlaube gegen Brand- und Vandalismus- sowie Einbruchschäden versichert. Bitte beachten Sie aber, dass für die korrekte Höhe Ihrer Versicherungssumme Sie selber verantwortlich sind (im Downloadbereich gibt es dazu einen Laubeninhaltsrechner). Bei über den Standardversicherungsschutz hinausgehenden vorhandenen Werten wie z.B. Sonnenkollektoren, höherwertige Lauben und Einbauten oder Stromerzeuger kann und sollte eine Höherversicherung auf eigene Rechnung abgeschlossen werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zweite Kassiererin. Versicherungsschutz
Jeder Pächter hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz seiner Parzelle und der Gartenhütte zu sorgen. Bei Vertragsabschluss sind Sie Grundverischert. Für Höherversicherung wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
Schadensmeldung bei Brand, Einbruch oder Vandalismus erfolgen vom Pächter nicht direkt bei der Versicherung, sondern nur über den Vorstand
Im Schadensfall ist folgendes zu beachten:
1. Die Polizei umgehend verständigen
2. Entsprechende Schadensfotos sind zu erstellen und eine Auflistung der
gestohlenen Sachen
3. Dem Vorstand umgehend den den Schaden melden damit ein
Schadensformular nach Terminvereinbarung mit der 2. Kassiererin
(Versicherungen) ausgefüllt werden kann.
4. Der Verein leitet die Schadensmeldung mit der polizeilichen Bestätigung
und den Fotos, eventuell vorhandenen Rechnungen, an die Stadtgruppe
weiter, diese an die Versicherung.
5. Wenn eine Schadensregulierung von Seiten des Pächters erfolgt, bevor
die Versicherung die Kostenzusage erteilt hat, übernimmt der Vorstand
keine Gewehr für die Höhe des Betrages, den die Versicherung zahlt.
Wasser
Jede Parzelle verfügt über einen eigenen Frischwasseranschluss und eine separate Wasseruhr zum Feststellen des jeweiligen jährlichen Wasserverbrauchs.
Die Wasserleitung vom Absperrventil bis zum Wasserhahn unterliegt der Instandhaltungspflicht des Pächters. Die Termine über das An- und Abstellen des Wassers werden frühzeitig in den Schaukästen bekannt gegeben. Vor dem Anstellen des Wassers im Frühjahr ist darauf zu achten, dass die Absperrventile geschlossen sind. Pächtern, die das "vergessen", wird der dadurch entstehende Wasserverbrauch in Rechnung gestellt. Nach dem Wasserabstellen im Spätherbst sind die Wasseruhren auszubauen und die Absperrventile zu öffnen, damit Frostschäden verhindert werden.
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